Der Berliner Senat lässt Polizeibeamte in Zivil Flughafenkritiker und Fluglärmgegner beobachten. Begründung: Zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Der Berliner Senat lässt Polizeibeamte in Zivil Flughafenkritiker und Fluglärmgegner beobachten. Begründung: Zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.